Auszüge aus dem Urteil des Landesgericht für Strafsachen Wien

durch Einzelrichterin Frau Dr. Brigitte Zeilinger
vom 03. Februar 2009
091 Hv 144/08 z
Piereder / Korner

„Im Namen der Republik!“

„Dazu hat das Gericht Nachstehendes festgestellt:

…Michael Korner betreibt – wie bereits ausgeführt – das Einzelunternehmen „Time-To-Move Entertainment (TTM)“, und zwar bereits seit 1994. Das Unternehmen beschäftigt sich – wie ebenfalls bereits erwähnt – mit der Vermarktung, Vermittlung und Produktion von Musik, Musicals und Shows. 1998 erfand Herr Korner die Produktion „ABBAriginal“, das ist eine ABBA-Revival-Show mit 4 Darstellern, und zwar mit ihm selbst, Daniela REITER, Karin JANDA und einem weiteren Mann. Herr Korner war für die Show jedoch nicht nur als Sänger tätig, sondern erarbeitete zusammen mit den Frauen auch die Produktion, betreute und führte sie und verrechnete sie auch. Als ihm die Arbeit zuviel wurde, beauftragte er 2003 mündlich Herrn Christian PIEREDER mit Booking und Promotion, d.h. die Show bekannt zu machen und Kunden dafür zu akquirieren, sowie die Vorstellungen vor Ort zu betreuen. Herr Piereder war dabei nicht in der Firma des Angeklagten angestellt, sondern selbstständig, sozusagen „Subunternehmer“, wobei alle von ihm akquirierten Kunden einen Vertrag mit der Firma des Herrn Korner Time-To-Move Entertainment abgeschlossen und auch dieser Firma gegenüber verpflichtet waren. Für gelungene Akquirierungen, d.h. solche, die tatsächlich zu einem Vertrag zwischen der Firma TTM und den Kunden führten, bezahlte der Herr Korner bzw. seine Firma TTM Herrn Piereder Provisionen. Herr Korner stellte Herrn Piereder für seine Tätigkeit auch ein Büro in den Geschäftsräumlichkeiten der Firma TTM in Schwechat zur Verfügung. In den Räumen in Schwechat befanden sich nicht nur die für die Show notwendigen Kostüme und Instrumente, sondern auch alle Geschäftsunterlagen der Firma TTM in zahlreichen Ordnern und auf einer externen Festplatte sowie auch auf einer Festplatte des Computers, den Herr Piereder in die Firma gebracht hatte und auf der er arbeitete. Außerdem befanden sich in den Räumlichkeiten auch private Unterlagen von Herrn Korner, die mit der Tätigkeit der Firma TTM oder der Arbeit von Herrn Piereder nichts zu tun hatten.“

“…In der Folge beschlossen Herr PIEREDER, Daniela REITER und Karin JANDA das Unternehmen von Herrn Korner ohne diesen weiterzuführen. Zu diesem Zwecke erklärten sie sich zu einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Zu dritt fuhren sie in die Firmenräumlichkeiten der Firma TTM in Schwechat und entfernten dort im bewussten und gewollten Zusammenwirken nicht nur alle Kostüme und Instrumente für die Produktionen, sondern auch alle Geschäftsunterlagen der Firma TTM, insbesondere abgeschlossene und offene Verträge in Ordnern und auf der externen Festplatte, einen privaten Laptop von Herrn Korner auch mit privaten Daten, sowie den Herrn Piereder gehörigen PC mit Daten der Firma TTM. Sie verbrachten die Unterlagen zu Herrn Piereder, die Kostüme und Instrumente in die Wohnung der Daniela REITER.“

„…Am 11. oder 12.2. suchte Herr Korner dann seine Firmenräumlichkeiten in Schwechat auf und fand diese komplett ausgeräumt. Zwei Tage später nahm er Kontakt mit seiner Anwältin, der Verteidigern, auf. Diese erstattete eine Strafanzeige und eine Nachtragsanzeige gegen Herrn Piereder und Daniela REITER betreffend die Entfernung der Unterlagen und der Utensilien, welches Verfahren von der Staatsanwaltschaft, jedoch im wesentlichen mangels Beweises der subjektiven Tatseite bzw. weil es sich um Privatanklagedelikte handelte, eingestellt wurde. Auch ein Antrag der Verteidigerin auf Fortführung des Verfahrens wurde am 1.9.2008 vom Oberlandesgericht Wien im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, es handle sich um Privatanklagedelikte.“

„In der Zwischenzeit hatte Herr Piereder die Unterlagen von Herrn Korner verwendet, um die offenen, von ihm akquirierten Verträge durch Produktionen fortzuführen bzw. hatte er sich auch gegenüber Kunden als von Daniela REITER und Karin JANDA beauftragt ausgegeben und mit Hilfe der entfernten Unterlagen weitere Produktionen auf eigene Rechnung und die von REITER und JANDA durchgeführt. Es waren dies etwa am 1.4.2008 eine Vorführung im Flight-Club, am 13.4.2008 die Veranstaltung beim Marathon in Linz und zwei Vorführungen im Juni 2008.“

„Herrn Korner war es demgegenüber nicht möglich, offene Verträge zu erfüllen oder neue zu akquirieren, da ihm ja alle Geschäftsunterlagen bzw. Kostüme und Instrumente dafür fehlten.“

„Die ganze Zeit über forderten Herr Korner und seine Anwältin von Herrn Piereder mehrmals die Rückgabe der aus Schwechat entfernten Unterlagen und Utensilien, worauf dieser auf drei Mal einen Teil der Unterlagen zurückstellte, einen weiteren Teil jedoch zurückbehielt. Herr Korner hat auch den Verdacht geäußert, dass Herr Piereder die ihm zurückgegebenen Unterlagen kopiert hätte und nun für seine eigenen Geschäfte verwende.“ 

„Inzwischen macht Herr Korner mit neuen Sängern wieder Produktionen, Herr Piereder ähnliche, zum Teil auf Grundlage der aus den Firmenräumlichkeiten der Firma TTM weggenommenen Geschäftsunterlagen, dies gegen den Willen von Herrn Korner, der ja dadurch in seinen Geschäftsinteressen sehr geschädigt wird, zumal potentielle Kunden ja nur entweder Herrn Korner ODER Herrn Piereder, niemals jedoch beide beauftragen.“

„Um gegenüber seinen Geschäftspartnern klarzustellen, dass er, Herr Korner, und nicht Herr Piereder der rechtmäßige Fortführer von „ABBAriginal“ wäre und nun nur deshalb in dieser Branche vermindert tätig wäre, weil ihm alle Unterlagen und Utensilien zu den Shows von Herrn Piereder „gestohlen“ wurden, sah sich Herr Korner im Oktober 2008 veranlasst, die inkriminierten Veröffentlichungen auf seinen Internetseiten vorzunehmen.“

„Herr Piereder gab das Entfernen und Verbringen der Unterlagen der Firma TTM aus Schwechat durch ihn, Karin JANDA und Daniela REITER zu, und zwar über näheres Nachfragen nicht nur im Bezug auf Unterlagen zu Geschäften, die er selbst angebahnt hatte, sondern auch hinsichtlich anderer Unterlagen, die nicht von ihm vermittelte Geschäfte oder Privates des Herrn Korner betrafen.

Als Grund für diese Entfernung der Unterlagen gab Herr Piereder an, befürchtet zu haben, der Vermieter werde die Räumlichkeiten in Schwechat räumen lassen (wenngleich Herr Piereder keinerlei Anhaltspunkt nennen konnte), weiters, dass er die laufenden Produktionen sichern wollte und außerdem im Namen von Daniela REITER und Karin JANDA im Rahmen der Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes gehandelt habe. Außerdem hätte er in mehreren Tranchen alles zurückgestellt. Eine Verwendung der Unterlagen (zumindest der laufenden Produktionen) nunmehr auf eigene Rechnung gab er auch zu.“

„So gesehen stimmten die Aussagen von Herrn Korner und Herrn Piereder in allen wesentlichen Punkten überein, nämlich dass Herr Piereder die Unterlagen und die Kostüme der Firma TTM und des Angeklagten (gemeinsam mit REITER und JANDA) aus den Geschäftsräumlichkeiten der Firma TTM ohne Wissen und Willen von Herrn Korner als Berechtigtem von TTM sich angeeignet und sie sodann auf eigene Rechnung verwendet hat.“

„…geht man aber aufgrund der übereinstimmenden Angaben von Herrn Korner und von Herrn Piereder davon aus, dass Herr Piereder Unterlagen der Firma TTM und Herrn Korner aus den Firmenräumlichkeiten der Firma TTM ohne Wissen und Zustimmung des Verantwortlichen der Firma TTM, nämlich von Herrn KORNER, entfernt hat, obwohl er in der Firma TTM keinerlei Funktion hatte, und diese Unterlagen in der Folge für eigene Zwecke verwendet hat, ist die inkriminierte Äußerung von Herrn Korner, Herr Piereder habe sich die Unterlagen (ob nun alle oder nur viele) „in illegaler Weise“ bzw. „widerrechtlich“ angeeignet, und verwende diese für eigene Zwecke gegen den Willen und die Befugnis von Herrn Korner, im Kern wahr. Dass Herr Korner dabei verschwiegen hat, dass er inzwischen einen Teil der Unterlagen bereits zurückerhalten hat, ist dabei unerheblich, da der illegale Angriff und die Verwendung für eigene Zwecke durch Herrn Piereder tatsächlich erfolgt sind und die Rückstellung erst später geschehen ist.“

Der Einfachheit und des besseren Verständnisses halber wurden in den oben angeführten Zitaten die Originalformulierungen „Angeklagter“ durch „Herr Korner“ sowie  „Privatankläger“ durch „Herr Piereder“ ersetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.