Auszüge aus dem Urteil des Landesgericht für Strafsachen Wien
Handelsgericht Wien entscheidet über Ansprüche an ABBAriginal

Endgültige Entscheidung vor dem Handelsgericht Wien – es gibt Gerechtigkeit!

Aufgrund der unglaublich dreisten, illegalen Vorgehensweise sowie der rechtswidrigen Verwendung des Namens „ABBAriginal“ (später „ABBA-O-riginal“) seit Februar 2008 durch Christian Piereder, Daniela Reiter und Karin Janda mussten von Michael Korner / TTM-Entertainment mehrere Klagen auf Unterlassung, Schadenersatz sowie Urteilsveröffentlichung  gegen diese Personen eingebracht werden.

Die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise wurde im Laufe der langwierigen Verhandlungen durch zwei entsprechende strafrechtliche Urteile bestätigt, sowie durch die - mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Wien in Rechtskraft erwachsene - Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Christian Piereder, Daniela Reiter und Karin Janda untersagt.    Lesen Sie mehr…

Michael Korner / TTM-Entertainment war ungeachtet dessen stets sehr engagiert und bemüht, eine einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite zu erzielen. Es ist erfreulich, dass es kurz vor urteilsmässiger Beendigung des Hauptverfahrens auf Grund dieser intensiven Bemühungen sowie der Klarsichtigkeit des zuletzt befasst gewesenen gegnerischen Anwaltes nun doch noch zu einem gerichtlichen Vergleich kommen konnte, welcher mit 06. November 2009 in Rechtswirksamkeit erwachsen ist.

Somit ist in diesem Verfahren endgültiges Ruhen vereinbart, und dadurch nun schlussendlich für alle beteiligten Verkehrskreise die endgültige rechtliche Basis gegeben, „ABBAriginal“ – die seit fast 12 Jahren und über 750 Auftritten weltweit höchst erfolgreiche – Original-ABBA-Revival-Show buchen zu können, ohne rechtsgrundlose und dreiste Störaktionen der oben genannten Personen erdulden zu müssen.