Endgültige Entscheidung vor dem Handelsgericht Wien – es gibt Gerechtigkeit!
Aufgrund der unglaublich dreisten,
illegalen Vorgehensweise sowie der
rechtswidrigen Verwendung des Namens
„ABBAriginal“ (später „ABBA-O-riginal“) seit Februar 2008 durch
Christian Piereder, Daniela Reiter und
Karin Janda mussten von Michael Korner / TTM-Entertainment mehrere Klagen
auf Unterlassung, Schadenersatz sowie
Urteilsveröffentlichung gegen diese
Personen eingebracht werden.
Die Rechtswidrigkeit der
Vorgehensweise wurde im Laufe der langwierigen Verhandlungen durch
zwei entsprechende strafrechtliche
Urteile bestätigt, sowie durch die - mit dem Beschluss des
Oberlandesgerichts Wien in Rechtskraft erwachsene -
Erlassung einer einstweiligen Verfügung
gegen Christian Piereder, Daniela Reiter und Karin Janda untersagt.
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Michael Korner /
TTM-Entertainment war ungeachtet dessen stets sehr engagiert und bemüht, eine
einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite zu erzielen. Es ist erfreulich, dass
es kurz vor urteilsmässiger Beendigung des Hauptverfahrens auf Grund dieser
intensiven Bemühungen sowie der Klarsichtigkeit des zuletzt befasst gewesenen
gegnerischen Anwaltes nun doch noch zu einem gerichtlichen Vergleich kommen konnte,
welcher mit 06. November 2009
in Rechtswirksamkeit erwachsen ist.
Somit ist in diesem Verfahren
endgültiges Ruhen vereinbart, und dadurch nun schlussendlich für alle
beteiligten Verkehrskreise die endgültige rechtliche Basis gegeben,
„ABBAriginal“ – die seit fast 12 Jahren und über 750 Auftritten weltweit höchst
erfolgreiche – Original-ABBA-Revival-Show buchen zu können, ohne rechtsgrundlose
und dreiste Störaktionen der oben genannten Personen erdulden zu müssen.