Auszüge aus dem Urteil des Landesgericht für Strafsachen Wien
durch Einzelrichterin Frau Dr. Brigitte Zeilinger
vom 03. Februar 2009
091 Hv 144/08 z
Piereder / Korner
„Im Namen der Republik!“
„Dazu hat das Gericht Nachstehendes
festgestellt:
…Michael Korner betreibt – wie bereits
ausgeführt – das Einzelunternehmen „Time-To-Move Entertainment (TTM)“, und zwar
bereits seit 1994. Das Unternehmen beschäftigt sich – wie ebenfalls bereits
erwähnt – mit der Vermarktung, Vermittlung und Produktion von Musik, Musicals
und Shows. 1998 erfand Herr Korner die Produktion „ABBAriginal“, das ist eine
ABBA-Revival-Show mit 4 Darstellern, und zwar mit ihm selbst, Daniela REITER,
Karin JANDA und einem weiteren Mann. Herr Korner war für die Show jedoch nicht
nur als Sänger tätig, sondern erarbeitete zusammen mit den Frauen auch die
Produktion, betreute und führte sie und verrechnete sie auch. Als ihm die Arbeit
zuviel wurde, beauftragte er 2003 mündlich Herrn Christian PIEREDER mit Booking
und Promotion, d.h. die Show bekannt zu machen und Kunden dafür zu akquirieren,
sowie die Vorstellungen vor Ort zu betreuen. Herr Piereder war dabei nicht in
der Firma des Angeklagten angestellt, sondern selbstständig, sozusagen
„Subunternehmer“, wobei alle von ihm akquirierten Kunden einen Vertrag mit der
Firma des Herrn Korner Time-To-Move Entertainment abgeschlossen und auch dieser
Firma gegenüber verpflichtet waren. Für gelungene Akquirierungen, d.h. solche,
die tatsächlich zu einem Vertrag zwischen der Firma TTM und den Kunden führten,
bezahlte der Herr Korner bzw. seine Firma TTM Herrn Piereder Provisionen. Herr
Korner stellte Herrn Piereder für seine Tätigkeit auch ein Büro in den
Geschäftsräumlichkeiten der Firma TTM in Schwechat zur Verfügung. In den Räumen
in Schwechat befanden sich nicht nur die für die Show notwendigen Kostüme und
Instrumente, sondern auch alle Geschäftsunterlagen der Firma TTM in zahlreichen
Ordnern und auf einer externen Festplatte sowie auch auf einer Festplatte des
Computers, den Herr Piereder in die Firma gebracht hatte und auf der er
arbeitete. Außerdem befanden sich in den Räumlichkeiten auch private Unterlagen
von Herrn Korner, die mit der Tätigkeit der Firma TTM oder der Arbeit von Herrn
Piereder nichts zu tun hatten.“
“…In der Folge beschlossen Herr PIEREDER, Daniela
REITER und Karin JANDA das Unternehmen von Herrn Korner ohne diesen
weiterzuführen. Zu diesem Zwecke erklärten sie sich zu einer Gesellschaft
Bürgerlichen Rechts. Zu dritt fuhren sie in die Firmenräumlichkeiten der Firma
TTM in Schwechat und entfernten dort im bewussten und gewollten Zusammenwirken
nicht nur alle Kostüme und Instrumente für die Produktionen, sondern auch alle
Geschäftsunterlagen der Firma TTM, insbesondere abgeschlossene und offene
Verträge in Ordnern und auf der externen Festplatte, einen privaten Laptop von
Herrn Korner auch mit privaten Daten, sowie den Herrn Piereder gehörigen PC mit
Daten der Firma TTM. Sie verbrachten die Unterlagen zu Herrn Piereder, die
Kostüme und Instrumente in die Wohnung der Daniela REITER.“
„…Am 11. oder 12.2. suchte Herr Korner
dann seine Firmenräumlichkeiten in Schwechat auf und fand diese komplett
ausgeräumt. Zwei Tage später nahm er Kontakt mit seiner Anwältin, der
Verteidigern, auf. Diese erstattete eine Strafanzeige und eine Nachtragsanzeige
gegen Herrn Piereder und Daniela REITER betreffend die Entfernung der Unterlagen
und der Utensilien, welches Verfahren von der Staatsanwaltschaft, jedoch im
wesentlichen mangels Beweises der subjektiven Tatseite bzw. weil es sich um
Privatanklagedelikte handelte, eingestellt wurde. Auch ein Antrag der
Verteidigerin auf Fortführung des Verfahrens wurde am 1.9.2008 vom
Oberlandesgericht Wien im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, es handle
sich um Privatanklagedelikte.“
„In der Zwischenzeit hatte Herr Piereder die
Unterlagen von Herrn Korner verwendet, um die offenen, von ihm akquirierten
Verträge durch Produktionen fortzuführen bzw. hatte er sich auch gegenüber
Kunden als von Daniela REITER und Karin JANDA beauftragt ausgegeben und mit
Hilfe der entfernten Unterlagen weitere Produktionen auf eigene Rechnung und die
von REITER und JANDA durchgeführt. Es waren dies etwa am 1.4.2008 eine Vorführung im
Flight-Club, am 13.4.2008 die Veranstaltung beim Marathon in Linz und zwei
Vorführungen im Juni 2008.“
„Herrn Korner war es demgegenüber nicht möglich,
offene Verträge zu erfüllen oder neue zu akquirieren, da ihm ja alle
Geschäftsunterlagen bzw. Kostüme und Instrumente dafür fehlten.“
„Die ganze Zeit über forderten Herr
Korner und seine Anwältin von Herrn Piereder mehrmals die Rückgabe der aus
Schwechat entfernten Unterlagen und Utensilien, worauf dieser auf drei Mal einen
Teil der Unterlagen zurückstellte, einen weiteren Teil jedoch zurückbehielt.
Herr Korner hat auch den Verdacht geäußert, dass Herr Piereder die ihm
zurückgegebenen Unterlagen kopiert hätte und nun für seine eigenen Geschäfte
verwende.“
„Inzwischen macht Herr Korner mit neuen Sängern
wieder Produktionen, Herr Piereder ähnliche, zum Teil auf Grundlage der aus den
Firmenräumlichkeiten der Firma TTM weggenommenen Geschäftsunterlagen, dies gegen
den Willen von Herrn Korner, der ja dadurch in seinen Geschäftsinteressen sehr
geschädigt wird, zumal
potentielle Kunden ja nur entweder Herrn Korner ODER Herrn Piereder, niemals
jedoch beide beauftragen.“
„Um gegenüber seinen Geschäftspartnern
klarzustellen, dass er, Herr Korner, und nicht Herr Piereder der rechtmäßige
Fortführer von „ABBAriginal“ wäre und nun nur deshalb in dieser Branche
vermindert tätig wäre, weil ihm alle Unterlagen und Utensilien zu den Shows von
Herrn Piereder „gestohlen“ wurden, sah sich Herr Korner im Oktober 2008
veranlasst, die inkriminierten Veröffentlichungen auf seinen Internetseiten
vorzunehmen.“
„Herr Piereder gab das Entfernen und Verbringen
der Unterlagen der Firma TTM aus Schwechat durch ihn, Karin JANDA und Daniela
REITER zu, und zwar über näheres Nachfragen nicht nur im Bezug auf Unterlagen zu
Geschäften, die er selbst angebahnt hatte, sondern auch hinsichtlich anderer
Unterlagen, die nicht von ihm vermittelte Geschäfte oder Privates des Herrn
Korner betrafen.
Als Grund für diese Entfernung der
Unterlagen gab Herr Piereder an, befürchtet zu haben, der Vermieter werde die
Räumlichkeiten in Schwechat räumen lassen (wenngleich Herr Piereder keinerlei
Anhaltspunkt nennen konnte), weiters, dass er die laufenden Produktionen sichern
wollte und außerdem im Namen von Daniela REITER und Karin JANDA im Rahmen der
Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes gehandelt habe. Außerdem hätte er in mehreren
Tranchen alles zurückgestellt. Eine Verwendung der Unterlagen (zumindest der laufenden Produktionen) nunmehr
auf eigene Rechnung gab er auch zu.“
„So gesehen stimmten die Aussagen von Herrn Korner
und Herrn Piereder in allen wesentlichen Punkten überein, nämlich dass Herr
Piereder die Unterlagen und die Kostüme der Firma TTM und des Angeklagten
(gemeinsam mit REITER und JANDA) aus den Geschäftsräumlichkeiten der Firma TTM
ohne Wissen und Willen von Herrn Korner als Berechtigtem von TTM sich angeeignet
und sie sodann auf eigene Rechnung verwendet hat.“
„…geht man aber aufgrund der übereinstimmenden
Angaben von Herrn Korner und von Herrn Piereder davon aus, dass Herr Piereder
Unterlagen der Firma TTM und Herrn Korner aus den Firmenräumlichkeiten der Firma
TTM ohne Wissen und Zustimmung des Verantwortlichen der Firma TTM, nämlich von
Herrn KORNER, entfernt hat, obwohl er in der Firma TTM keinerlei Funktion hatte,
und diese Unterlagen in der Folge für eigene Zwecke verwendet hat, ist die
inkriminierte Äußerung von Herrn Korner, Herr Piereder habe sich die Unterlagen
(ob nun alle oder nur viele) „in illegaler Weise“ bzw. „widerrechtlich“
angeeignet, und verwende diese für eigene Zwecke gegen den Willen und die
Befugnis von Herrn Korner, im Kern wahr. Dass Herr Korner dabei verschwiegen hat, dass er
inzwischen einen Teil der Unterlagen bereits zurückerhalten hat, ist dabei
unerheblich, da der illegale Angriff und
die Verwendung für eigene Zwecke durch Herrn Piereder tatsächlich erfolgt sind
und die Rückstellung erst später geschehen ist.“
Der Einfachheit und
des besseren Verständnisses halber wurden in den oben angeführten Zitaten die
Originalformulierungen „Angeklagter“ durch „Herr Korner“ sowie „Privatankläger“ durch „Herr
Piereder“ ersetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.